Begriffserklärungen
Amt: Seit dem Mittelalter bis in die Zeit nach der Reichsgründung 1871 waren Ämter eine gängige Verwaltungseinheit, die in ihrer Rolle am ehesten mit den heutigen Kreisen in der Bundesrepublik zu vergleichen sind. Ämter gehörten zu staatlichen Einheiten, also meist zu König-, Herzog- oder Fürstentümern, oder wie das Amt Bergedorf zu den freien Städten Hamburg und Lübeck.
Das Amt Bergedorf ist dabei nicht gleichzusetzen mit der Stadt Bergedorf. Die Stadt Bergedorf war ein Teil des Amtes Bergedorf. Einem Amt steht ein Amtsverwalter, der Stadt Bergedorf ein Bürgermeister vor. Der Amtsverwalter ist auf Verwaltungsebene dem Bürgermeister übergeordnet.
Visitation: Die Visitation ist im allgemeinen ein Verwaltungsgremium, heute würde man von einem Auschuß sprechen. Wenn in Bezug auf das Amt Bergdorf von der Visitation die Rede ist, so sind damit eigentlich zwei Visitationen gemeint. Es gab eine Visitation in Hamburg und eine in Lübeck, die durch die jeweiligen Senate ernannt wurden. Diese beiden Visitationen hatten die Aufgabe das gemeinsame Amt (das Amt Bergedorf gehörte den Städten Hamburg und Lübeck gemeinsam) zu verwalten. Um diese Arbeit möglichst effizient zu gestalten, war alle zwei Jahre abwechselnd eine der beiden Visitationen federführend. In wichtigen Fragen war Benehmen zwischen den Visitationen von Hamburg und Lübeck herzustellen. Die Visitation ernannte den Amtsverwalter, der weisungsgebunden die Geschäfte des Amtes führte.