III.5. Bergedorf-Stempel auf Hannoverschen Freimarken
Anders als bei den übrigen Nachbarpostverwaltungen erfolgte durch die Bergedorfer Post kein Verkauf von Freimarken des Königreichs Hannover. Ebenso bestand keine Übereinkunft, die die Verwendung hannoverscher Wertzeichen für aus dem Bergedorfer Gebiet aufgelieferte Post vorgesehen hätte. Entsprechende Sendungen waren daher grundsätzlich mit bergedorfer Wertzeichen zu frankieren.
Dennoch scheinen vereinzelt Sendungen mit hannoverscher Frankatur aus dem Bergedorfer Gebiet vorzukommen. Diese Verwendungen entsprachen jedoch nicht den geltenden Bestimmungen und sind als nicht tolerierte Abweichungen zu werten.
Umgekehrt wurde auch der Bergedorfer Halbkreisstempel zur Entwertung hannoverscher Wertzeichen verwendet. Auch dies entsprach nicht der Norm und stellt eine postalische Ausnahme dar.
![]() Hannover U5 1 Silbergroschen von Bergedorf nach Aurich [Quelle unbekannt] |
Die Abbildung zeigt einen Ganzsachenumschlag (U5) von Hannover mit dem Halbbogenstempel von Bergedorf. Die Frankatur wurde nicht anerkannt und nachtaxiert (3 Sgr Porto und 1 Sgr Strafporto = 4 Sgr).
Hannoversch-Kirchwerder
Im Verhältnis zwischen Bergedorf und Hannover bestand eine besondere Situation: die gemeinsame Postexpedition Kirchwerder, deren Einrichtung am 16. August 1866 vereinbart und die am 16. September 1866 eröffnet wurde.
Ein Teil von Kirchwerder gehörte als Exklave zum Königreich Hannover. Die daraus resultierenden administrativen und postalischen Schwierigkeiten führten zur Einrichtung dieser gemeinsamen bergedorfisch-hannoverschen Postexpedition.
In der Postexpedition Kirchwerder wurden keine hannoverschen Wertzeichen verkauft. Sie verwendete jedoch einen gemeinsamen Stempel, den blauen Einkreisstempel „Kirchwerder“ mit Datum ohne Jahresangabe. Belege mit diesem Stempel auf hannoverschen Wertzeichen stellen daher hannoversche Inlandsverwendungen dar.
Bislang ist nur eine einzige solche Verwendung bekannt. Der nachstehend abgebildete Beleg wurde von Hartmut Flöter als korrekt frankierter hannoverscher Inlandsbeleg identifiziert [Flö].
Die Verwendung des Kirchwerder-Stempels auf hannoverschen Wertzeichen war nur bis zum 31. Oktober 1866 möglich und damit auf einen Zeitraum von lediglich sechs Wochen begrenzt. Das im Juni 1866 unter preußische Militärverwaltung gestellte Königreich Hannover wurde vier Tage nach der Eröffnung der (gemeinsamen) Postexpedition in Kirchwerder formell von Preußen annektiert. Zwar durften hannoversche Wertzeichen im Oktober 1866 noch aufgebraucht werden, rechtlich jedoch war die Postexpedition Kirchwerder seit dem 20. September 1866 bis zur Errichtung des Norddeutschen Postbezirks zum 1. Januar 1868 als eine bergedorf-preußische Einrichtung anzusehen.

