Teil I:Die Vorphilatelistische Zeit (1847-1861)
 Landpostbureau / Postexpedition Geesthacht

Nach der Errichtung der Beiderstädtischen Post in Bergedorf wurde die Exklave Geesthacht zunächst weiterhin postalisch von der Reppenhagenschen Landpost versorgt, die in Geesthacht ein eigenes Landpostbüro unterhielt.

Mit der Überführung der Reppenhagenschen Landpost in die Beiderstädtische Post zum o1.1o.1853 wurde in Geesthacht ein Landpostbüro der Beiderstädtischen Post eingerichtet.

Zum o1.1o.1856 wurde das bestehende Landpostbüro zu einer Post-Expedition aufgewertet.

Das Landpostbüro führte ab dem o1.1o.1853 einen Zweikreisstempel mit der Ortsangabe „GEESTHACHT“ zwischen den Kreisen sowie dem Datum in der Form „Tag über Monat“ – ohne Jahreszahl – im Inneren.

Der Stempel wurde sowohl als Aufgabestempel (vorderseitig) als auch als Ankunftsstempel (rückseitig) verwendet und kam auch während der Markenzeit zur Entwertung der Marken zum Einsatz.

 

Bewrtungen

1853(o1.o4.) Zweikreisstempel ´GEESTHACHT´, mit Trennstrich zwischen Tag und Monat
bbE
S 6IK2 mit Trennstrich zwischen Tag und Manat (bis April 1855)
aStempelfarbe ölig rot700,-200,-
bStempelfarbe grüngrau850,-280,-

 

 

1855(o1.o5.) Zweikreisstempel ´GEESTHACHT´, ohne Trennstrich zwischen Tag und Monat
bbE
S 6IIK2 ohne Trennstrich zwischen Tag und Manat (ab Mai 1855)
aStempelfarbe grün600,-200,-
bStempelfarbe rot500,-200,-
cStempelfarbe schwarz300,-120,-

 

Eine zeitliche Zuordnung der Stempelfarben ist nicht sinnvoll, da der Wechsel der Stempelfarbe keinem erkennbaren System folgt. Allerdings ist die Stempelfarbe während der Markenzeit durchgehend schwarz.

 

Verwendung des Stempels auf Marken, siehe ´II.3 Teil IV Die Bergedorfer Stempel in der Markenzeit´ und in ´III. Bergedorfer Stempel auf Marken fremder Postverwaltungen´.

 

 

S 6IIc Ortsbrief von Geesthacht nach Bergedorf

 

 Bgd - 6IaS 6Ia Abschlag vom 25.o3.1854 mit kopfstehendem Tag
 Bgd - S6IIaS 6IIa Abschlag vom 28.o9.1854
 Bgd - S6IIbS 6IIb Abschlag vom 13.1o.1857
 Bgd - S6IIcS 6IIc Abschlag vom o4.11.1852